Spezialschraube ø 5,5 x 50 mm und Mauerwerksdübel ø 8 x 40 mm
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Spezialschraube ø 5,5 x 50 mm und Mauerwerksdübel ø 8 x 40 mm
Spezialschraube ø 5,5 x 50 mm• Zur Befestigung von Aufhängeschienen und Titan-Regalbodenträgern• Für Schraubendreher PZ2• Stahl verzinktMauerwerksdübel ø 8 x 40 mm • Für Einsatz in Vollziegeln, Ka
Spezialschraube ø 5,5 x 50 mm • Zur Befestigung von Aufhängeschienen und Titan-Regalbodenträgern
• Für Schraubendreher PZ2 • Stahl verzinkt
Mauerwerksdübel ø 8 x 40 mm • Für Einsatz in Vollziegeln, Kalksandvollstein, Beton oder Klinkerstein • Für andere Wandmaterialien ist das handelsüblche Spezialbefestigungsmaterial einzusetzen • Kunststoff weiß
Set besteht aus: 1 Spezialschraube und 1 Mauerwerksdübel Hinweise für die Belastbarkeit von Schrankaufhängern und Zubehör Bei Schrankaufhängern und Zubehör sind in Bezug auf die Belastbarkeit folgende Grundsätze zu beachten: • Sowohl die Möbelkonstruktion als auch die Material- und Fertigungsqualität des Möbels entziehen sich unserem Einfluß. • Ebenso haben wir auf die Beschaffenheit der Wandmaterialien keinen Einfluß. • Die von uns angebotenen Aufhängehaken in Verbindung mit Dübeln sind für den Einsatz in Vollziegeln,Kalksandvollsteinen,Beton oder Klinkersteinen vorgesehen. In das volle Steinmaterial ist eine Bohrung mit Durchmesser 8 mm einzubringen, in die der Kunststoffdübel bündig eingeschlagen wird. Die minimale Hakeneinschraubtiefe entspricht der Hakenlänge minus 10 mm. • Zur Befestigung an anderen Wandmaterialien sind die jeweils handelsüblichen Spezialbefestigungselemente einzusetzen. • Dübel und Schrauben müssen aufeinander abgestimmt sein. Dübelschrauben dürfen nicht durch normale Spanplattenschrauben ersetzt werden. • Befestigung von Aufhängeschienen: - mit 2 Spezialschrauben ø 5,5 x 50 mm im Bereich jedes Schrankaufhängers - ab einer Korpusbreite von 900 mm ist eine zusätzliche Spezialschraube ø 5,5 x 50 mm mittig hinter jedem Korpus zu setzen (Typ A, Typ B und Typ H). • Anbauten wie Abschlußregale sind ohne separate Schrankaufhängung nicht zulässig. • Es liegt in der Verantwortung des Möbelbauers / Händlers sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Möbel die Anforderungen der EN 14749 einhalten.